AGB – Für Vermittelte

§1 Definition und Geltungsbereich, Änderungen
1.1. Die OP-Rufdienst GmbH (im Folgenden „OP-Rufdienst“ genannt) vermittelt den Abschluss von Verträgen zwischen Medizinstudenten und anderen frei- oder nebenberuflich tätigen qualifizierten Personen und Ärzten (alle Personengruppen im Folgenden „Vermittelter“ genannt) an Krankenhäuser und andere medizinische Einrichtungen und Unternehmen (im Folgenden „Auftraggeber“ genannt).
1.2. Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Personen, die mit Hilfe des OP-Rufdienstes vermittelt werden. Entgegenstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der einzelnen Auftraggeber oder des einzelnen Vermittelten widersprechen wir ausdrücklich.
1.3. Der OP-Rufdienst behält sich vor, seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen bei Bedarf zu ändern. Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden dem Vermittelten in Textform mitgeteilt. Eine Änderung gilt als zwischen dem OP-Rufdienst und dem Vermittelten vereinbart, wenn der Vermittelte der Änderung nicht innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Mitteilung in Textform widerspricht, wobei die Absendung des Widerspruchs innerhalb der Frist genügt, und der OP-Rufdienst den Vermittelten auf diese Folge bei der Mitteilung der Änderung ausdrücklich hingewiesen hat. Die jeweils aktuelle Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist dem Internetauftritt von OP-Rufdienst unter www.op-rufdienst.de zu entnehmen.

§2 Vertragspartner (Vermittelter und Auftraggeber)
2.1. Die Vermittelten sind keine Arbeitnehmer des OP-Rufdienstes, sondern üben ihre Tätigkeit in einer Beschäftigung- oder freiberuflich für den jeweiligen Auftraggeber aus. Die Vermittelten sind und werden durch eine Vermittlung durch den OP-Rufdienst nur bei freiberuflicher Tätigkeit kein Arbeitnehmer des Auftraggebers. Nach positivem Abschluss der Prüfung der Qualifizierungsnachweise und der Identität des Vermittelten erfolgt die Freischaltung des Accounts vom OP-Rufdienst. Bei der erstmaligen Registrierung wird der Vermittelte aufgefordert, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des OP-Rufdienstes zu akzeptieren, wodurch ein Vertragsverhältnis zwischen Vermittelten und OP-Rufdienst zustande kommt. Danach bekommt der Vermittelte für die von ihm freigeschalteten Tage ggf. Angebote für Tätigkeiten bei Auftraggebern zugesandt. Die Rechte und Pflichten des Vermittelten im Zusammenhang mit der neben- oder freiberuflichen Tätigkeit sind zwischen Auftraggeber und Vermittelten zu vereinbaren. Der OP-Rufdienst wird nur vermittelnd tätig und ist nicht Partei des durch die Vermittlung entstehenden Vertragsverhältnisses zwischen dem Auftraggeber und dem Vermittelten.
2.2. Der Vermittelte verpflichtet sich zur laufenden Aktualisierung sowie Richtigkeit der von ihm übermittelten persönlichen Daten und Qualifikationen. Änderungen sind dem OP-Rufdienst unverzüglich mitzuteilen. Insbesondere der Wegfall des Studentenstatus.

§3 Speicherung personenbezogener Daten /Vermittlungsprozess
3.1. Der OP-Rufdienst verfügt über eine Datenbank, in der die registrierten Vermittelten erfasst sind. Der Auftraggeber erteilt durch seine Vermittlungsanfrage per Online-Formular, E-Mail oder Anruf der Hotline des OP-Rufdiensts einen Auftrag, ihm einen registrierten Vermittelten zu vermitteln. Hierzu sind die Speicherung personenbezogener Daten aller Vertragspartner, deren interne Weiterverarbeitung gemäß Bundesdatenschutzgesetz und DGSVO Grundvoraussetzung.
3.2. Eine Vermittlung kommt zustande, wenn ein beim OP-Rufdienst registrierter Vermittelter das ihm durch einen Auftraggeber angebotene und durch den OP-Rufdienst vermittelte Arbeitsangebot zu den ihm mitgeteilten, verbindlichen Konditionen annimmt und der OP-Rufdienst namens des Auftraggebers die Zuteilung des Auftrags bestätigt.

§4 Auftragsvergabe
4.1. Der OP-Rufdienst benachrichtigt die jeweils in Betracht kommenden, registrierten Vermittelten über mögliche Arbeitsaufträge des Auftraggebers per E-Mail, per SMS oder telefonisch. Bei Interesse setzt sich der Vermittelte mit dem OP-Rufdienst als Vermittler in Verbindung und erklärt per E-Mail, SMS oder telefonisch sein verbindliches Angebot, den Auftrag zu übernehmen. Durch sein Angebot erkennt der Vermittelte die von dem Auftraggeber vorgegebenen und in der Informations-E-Mail bzw. SMS mitgeteilten Bedingungen an. Der OP-Rufdienst erklärt im Namen des Auftraggebers gegenüber dem jeweils ausgewählten Vermittelten die Annahme des Angebots, wodurch ein für den Auftraggeber und den Vermittelten bindender Vertrag zustande kommt. Der OP-Rufdienst sendet diesem Vermittelten und dem Auftraggeber eine Bestätigungs-E-Mail mit allen Rahmen- und Kontaktdaten.
4.2. Der OP-Rufdienst erfüllt nur die Funktion eines Vermittlers. Die Auftragsvergabe selbst erfolgt im Auftrag und im Namen des Auftraggebers. Der OP-Rufdienst übernimmt keine Gewähr oder sonstige Verantwortung hinsichtlich der Einhaltung des Vertrages zwischen dem Vermittelten und dem Auftraggeber.
4.3. Es besteht seitens des Vermittelten keine Verpflichtung, einen angebotenen Auftrag zu übernehmen. Der OP-Rufdienst wiederum geht gegenüber dem Vermittelten keine Verpflichtung für eine Mindestanzahl an Angeboten ein. Es besteht gegenüber dem OP-Rufdienst kein Rechtsanspruch auf eine erfolgreiche Vermittlung.

§5 Übernahme der Rechnungsstellung für den Vermittelten durch den OP-Rufdienst bei freiberuflicher Tätigkeit
5.1. Die in der Benachrichtigungs-E-Mail mitgeteilte Vergütung und Kostenerstattung wird dem Auftraggeber nach erfolgtem Einsatz grundsätzlich von dem Vermittelten selbstständig in Rechnung gestellt.
5.2. Der Vermittelte kann jedoch den OP-Rufdienst beauftragen, die Rechnungsstellung und ggf. das Inkasso für die erfolgten freiberuflichen Einsätze bei den Auftraggebern für den Vermittelten zu übernehmen.
5.3. Bei Rechnungsstellung durch den OP-Rufdienst garantiert dieser dem Vermittelten bei ordnungsgemäßer Leistungserbringung eine Begleichung seiner Rechnung bis zum 15. Kalendertag des auf einen Einsatz folgenden Monats und tritt nötigenfalls in Vorkasse.
5.4. Den Auftrag der Rechnungsstellung kann der Vermittelte jederzeit für die Zukunft in Textform widerrufen.

§6 Folgeaufträge / Nebenabrede
6.1 Dem Vermittelten ist es innerhalb einer Frist von 12 Monaten seit der letzten Vermittlung untersagt, ohne Vermittlung durch den OP-Rufdienst bei vorherigen Auftraggebern Arbeitseinsätze im vorher vermittelten Bereich durchzuführen. Ausgenommen sind Tätigkeiten im Rahmen einer Famulatur oder PJ-Stelle beim Auftraggeber. Ausnahmen davon können schriftlich vereinbart werden.
6.2. Diese Regelung bleibt auch bestehen, wenn das Vertragsverhältnis zwischen dem OP-Rufdienst und dem Auftraggeber und/oder das Vertragsverhältnis zwischen dem OP-Rufdienst und dem Vermittelten endet.

§7 Verhinderung des Vermittelten
7.1. Falls der Vermittelte die Dienstleistung gegenüber dem Auftraggeber wegen Krankheit oder aus anderem Grund nicht oder nicht rechtzeitig erbringen kann, muss er unverzüglich den Auftraggeber sowie den OP-Rufdienst telefonisch oder schriftlich informieren.

§8 Qualifizierungsnachweise und Identitätsprüfung
8.1. Der Vermittelte stellt dem OP-Rufdienst online jeweils eine Kopie der aktuellen Immatrikulationsbescheinigung und einen sonstigen Nachweis über die ausreichende Qualifikation für die angestrebte Tätigkeit (z.B. Nachweis über Praktika, Famulatur, PJ, Berufsausbildung OTA/CTA) zur Verfügung.

§9 Pflichten und Haftung
9.1. Der Vermittelte verpflichtet sich gegenüber dem Auftraggeber, die ihm übertragenen Aufgaben sorgfältig, sachgerecht und nach bestem Wissen und Gewissen auszuführen. Der OP-Rufdienst übernimmt keine Haftung für Pflichtverletzungen des Vermittelten und von diesem ggf. verursachte Personen- und Sachschäden.
9.2. Der OP-Rufdienst übernimmt keine Garantie oder Haftung für das Zustandekommen einer Vermittlung.

§10 Schweigepflicht
10.1 Der Vermittelte verpflichtet sich, über alle ihm bekannt werdenden Angelegenheiten des Auftraggebers, einschließlich dessen Mitarbeiter und Patienten, Verschwiegenheit gegenüber Dritten zu wahren. Diese Verpflichtung gilt über die Laufzeit dieses Vertrages hinaus und betrifft alle Aspekte der ärztlichen Schweigepflicht.

§11 Kündigung
11.1 Das Vertragsverhältnis kann von beiden Seiten mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsende gekündigt werden. Rechte und Pflichten aus bereits erfolgten Vermittlungen bleiben davon unberührt.
11.2 Der OP-Rufdienst kann das Vertragsverhältnis im Falle des Vorliegens eines wichtigen Grundes fristlos kündigen. Wichtige Gründe in diesem Sinne sind insbesondere, jedoch nicht ausschließlich, die Folgenden:
·       Der Vermittelte ist zu spät oder gar nicht zu einem Auftrag erschienen, ohne den Auftraggeber und den OP-Rufdienst unverzüglich zu informieren.
·       Der Vermittelte hat schuldhaft dem Auftraggeber oder dessen Mitarbeitern und Patienten Schaden zugefügt.
·       Die Qualität der Leistungserbringung oder das Verhalten des Vermittelten waren ungenügend oder unangemessen.

§12 Datenschutzbestimmung
12.1. Die Vertragspartner erklären sich mit der elektronischen Erhebung, Verarbeitung und Speicherung der von ihnen angegebenen Daten durch den OP-Rufdienst einverstanden. Dies beinhaltet ebenfalls die Weitergabe der Daten an Auftraggeber bzw. Vertragspartner des OP-Rufdienstes, welche an einer unmittelbaren oder möglichen Vermittlung des Vermittelten beteiligt sind, sowie im Rahmen von Anzeige- oder Offenlegungspflichten des OP-Rufdienstes. Nur mit Zustimmung des Vermittelten können dessen Daten auch an Dritte weitergegeben oder zu Werbezwecken verwendet werden.
12.2. Der OP-Rufdienst verpflichtet sich, alle im Rahmen der Vermittlungstätigkeit übermittelten Daten vertraulich zu behandeln.

§13 Anwendbares Recht, Gerichtstand
13.1. Für die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen dem OP-Rufdienst und dem Vermittelten gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
13.2. Im Falle von Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis sind ausschließlich die Gerichte in Hamburg zuständig.

§14 Schlussbestimmungen, Salvatorische Klausel
14.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ab dem 22.10.2018
14.2. Durch die Aktivierung des entsprechenden Icons auf der Internetseite bestätigt der Vermittelte, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen und verstanden zu haben sowie mit diesen einverstanden zu sein.
14.3. Sollte eine der Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An der Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt – soweit gesetzlich zulässig – eine solche wirksame und durchführbare Regelung als vereinbart, die das mit der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung verfolgte wirtschaftliche Ziel bestmöglich erreicht und dabei rechtswirksam und durchführbar ist. Entsprechendes gilt, sofern und soweit sich in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Lücke ergibt.

(Stand 22.10.2018)