AGB – Für Auftraggeber

§1 Definition und Geltungsbereich, Änderungen
1.1. Die OP-Rufdienst GmbH (im Folgenden „OP-Rufdienst“ genannt) ist eine Agentur zur Vermittlung von Medizinstudenten, Zahnmedizinstudenten, anderen qualifizierten Personen und Ärzten (alle Personengruppen im Folgenden „Vermittelter“ genannt) an Krankenhäuser und andere medizinische Einrichtungen (im Folgenden „Auftraggeber“ genannt) zum Einsatz im Bereich der OP-Assistenz bzw. für vergleichbare Tätigkeiten und medizinische Dienstleistungen.
1.2. Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Vertragsbeziehungen mit Auftraggebern, die im Rahmen der Vermittlung von Vermittelten durch den OP-Rufdienst entstehen. Entgegenstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der einzelnen Auftraggeber widersprechen wir ausdrücklich.

1.3. Der OP-Rufdienst behält sich vor, seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen bei Bedarf zu ändern. Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden dem Auftraggeber in Textform mitgeteilt. Eine Änderung gilt als zwischen dem OP-Rufdienst und dem Auftraggeber vereinbart, wenn der Auftraggeber der Änderung nicht innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Mitteilung in Textform widerspricht, wobei die Absendung des Widerspruchs innerhalb der Frist genügt, und der OP-Rufdienst den Auftraggeber auf diese Folge bei der Mitteilung der Änderung ausdrücklich hingewiesen hat. Die jeweils aktuelle Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist dem Internetauftritt von OP-Rufdienst unter www.op-rufdienst.de zu entnehmen.

§2 Vertragspartner (Vermittelter und Auftraggeber)

2.1. Ein Rahmenvertrag zwischen dem Auftraggeber und OP-Rufdienst kommt mit dem Abschluss des Vertrages „Rahmenbedingungen der Vermittlung“ zustande. In ihm einigen sich der OP-Rufdienst und der Auftraggeber individuell auf Details der angebotenen Vermittlung. Außerdem sind in ihm die Bedingungen des Auftraggebers festgehalten, die der OP-Rufdienst im Rahmen der Vermittlung eines Angebotes an geeignete Vermittelte weiterleitet.
2.2. Die Vermittelten sind keine Arbeitnehmer des OP-Rufdienstes. Sie üben ihre Tätigkeit im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung mit der Klinik aus.
2.3. Der Auftraggeber verpflichtet sich zur laufenden Aktualisierung sowie Richtigkeit der von ihm übermittelten Daten. Änderungen sind dem OP-Rufdienst unverzüglich mitzuteilen.
2.4. Soweit im Vertrag „Rahmenbedingungen der Vermittlung“ nicht anders vereinbart, besteht seitens des Auftraggebers keine Verpflichtung, eine Mindestanzahl von Aufträgen zu vergeben. Der OP-Rufdienst wiederum geht gegenüber dem Auftraggeber keine Verpflichtung für eine erfolgreiche Vermittlung ein. 

§3 Speicherung personenbezogener Daten / Vermittlungsprozess
3.1. Der OP-Rufdienst verfügt über eine Datenbank, in der die registrierten Vermittelten und Auftraggeber erfasst sind. Der Auftraggeber erteilt durch seine Vermittlungsanfrage per Online-Formular, E-Mail oder Anruf der Hotline des OP-Rufdiensts einen Auftrag, ihm einen registrierten Vermittelten zu vermitteln. Hierzu sind die Speicherung personenbezogener Daten aller Vertragspartner, deren interne Weiterverarbeitung gemäß Bundesdatenschutzgesetz sowie die Zahlung einer Vermittlungsgebühr durch den Auftraggeber Grundvoraussetzung.
3.2. Eine Vermittlung kommt zustande, wenn ein beim OP-Rufdienst registrierter Vermittelten das ihm durch einen Auftraggeber angebotene und durch den OP-Rufdienst vermittelte Arbeitsangebot zu den ihm mitgeteilten, verbindlichen Konditionen annimmt und der OP-Rufdienst namens des Auftraggebers die Zuteilung des Auftrags bestätigt. 

§4 Beauftragung des OP-Rufdienstes
4.1. Durch die Versendung des Online-Buchungsformulars an den OP-Rufdienst, durch E-Mail oder durch die fernmündliche Auftragsübermittlung über die Hotline kommt ein verbindlicher Vertrag zustande, welcher keiner Unterzeichnung bedarf.
4.2. Der Auftraggeber beauftragt bei Auftragsübermittlung den OP-Rufdienst, in seinem Namen ein Angebot zur Durchführung einer Tätigkeit an geeignete registrierte Vermittelte des OP-Rufdiensts zu vermitteln und im Namen des Auftraggebers einen entsprechenden Vertrag mit dem Vermittelten abzuschließen. Dies geschieht zu den im Vertrag „Rahmenbedingungen der Vermittlung“ angegebenen Bedingungen. Bei übermittelten Aufträgen handelt es sich stets um verbindliche Angebote, deren Konditionen und Bedingungen nach der Übermittlung nicht mehr einseitig verändert werden können.
4.3. Die kostenpflichtige Leistung des OP-Rufdienstes ist erbracht, wenn ein registrierter Vermittelter die verbindliche Übernahme eines Arbeitsangebotes erklärt und durch Zuteilung des Auftrags durch den OP-Rufdienst ein Vertragsverhältnis zwischen dem Auftraggeber und dem Vermittelten begründet wurde.

§5 Auftragsvergabe
5.1. Der OP-Rufdienst erfüllt nur die Funktion eines Vermittlers. Die Auftragsvergabe selbst erfolgt im Auftrag und im Namen des Auftraggebers. Der OP-Rufdienst übernimmt keine Gewähr oder sonstige Verantwortung hinsichtlich der Einhaltung des Vertrages zwischen dem Vermittelten und dem Auftraggeber.

§6 Lohn; Zahlungsfrist; Abrechnung des Vermittelten
6.1. Bei der Vermittlung auf Basis einer geringfügigen Beschäftigung erfolgt die Zahlung des Vermittelten mit der Lohnabrechnung des Auftraggebers.
6.2. Bei Vermittlungen auf Honorarbasis beträgt die Zahlungsfrist für Vergütung und Kostenerstattung eine Woche ab Eingang der Rechnung.
6.3. Die in der Bestätigungs-E-Mail auf Grundlage der „Rahmenbedingungen der Vermittlung“ mitgeteilte Vergütung und Kostenerstattung wird dem Auftraggeber nach erfolgter Tätigkeit grundsätzlich von dem Vermittelten abgerechnet.
6.4. Die Vermittelten haben die Möglichkeit, den OP-Rufdienst mit der Rechnungsstellung und ggf. dem Inkasso zu beauftragen. In diesem Fall erfolgt die Rechnungsstellung durch den OP-Rufdienst im Namen des Vermittelten.

§7 Vermittlungsgebühr
7.1. Nach der erfolgreichen Vermittlung (vgl. o. § 4.3) des Vermittelten an den Auftraggeber durch den OP-Rufdienst ist der Auftraggeber zur Zahlung der in dem Vertrag „Rahmenbedingungen der Vermittlung“ ausgewiesenen Vermittlungsgebühr verpflichtet, welche innerhalb von einer Woche nach Eingang der Rechnung des OP-Rufdienstes zu erfolgen hat.
7.2. Nimmt der Auftraggeber den Vermittelten mehrfach in Anspruch, d. h. werden mehrere Tätigkeitsvereinbarungen getroffen, so ist die oben genannte Vermittlungsgebühr für jeden einzelnen Vermittlungstag fällig.

§8 Folgeaufträge / Nebenabrede
8.1. Dem Auftraggeber ist es innerhalb einer Frist von 12 Monaten seit der letzten Vermittlung untersagt, ohne Vermittlung durch den OP-Rufdienst mit den durch den OP-Rufdienst früher vermittelten Vermittelten Vereinbarungen bzgl. Arbeitseinsätzen zu treffen. Ausgenommen sind Tätigkeiten eines früheren Vermittelten im Rahmen einer PJ-Stelle oder Famulatur beim Auftraggeber.
8.2. Dieses Verbot bleibt auch bestehen, wenn das Vertragsverhältnis zwischen dem OP-Rufdienst und dem Auftraggeber und/oder das Vertragsverhältnis zwischen dem OP-Rufdienst und dem Vermittelten endet.

§9 Verhinderung des Vermittelten
9.1. Falls der Vermittelte die Dienstleistung gegenüber dem Auftraggeber wegen Krankheit oder aus anderem Grund nicht oder nicht rechtzeitig erbringen kann, muss er unverzüglich den Auftraggeber sowie den OP-Rufdienst informieren. Der OP-Rufdienst übernimmt in diesen Fällen keine Haftung, wird aber versuchen, ohne erneute Vermittlungsgebühr einen qualifizierten Ersatz zu organisieren. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch, es handelt sich vielmehr um eine freiwillige Serviceleistung des OP-Rufdienstes. 

§10 Stornierung von Vermittlungsaufträgen
10.1. Storniert der Auftraggeber nach Auftragserteilung einen Auftrag, ist nach erfolgter Vermittlungsbestätigung die volle Vermittlungsgebühr zu leisten.

§11 Pflichten und Haftung
11.1. Der Vermittelte verpflichtet sich gegenüber dem Auftraggeber, die ihm übertragenen Aufgaben sorgfältig, sachgerecht und nach bestem Wissen und Gewissen auszuführen. Der OP-Rufdienst übernimmt keine Haftung für Pflichtverletzungen des Vermittelten und von diesem ggf. verursachte Schäden. Die Eignung des Vermittelten wird vom OP-Rufdienst nur aufgrund von abstrakten Informationen überprüft, die individuelle Einsetzbarkeit kann hiervon abweichen.
11.2. Der OP-Rufdienst übernimmt keine Garantie oder Haftung für das Zustandekommen einer Vermittlung und haftet – außer im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens des OP-Rufdienstes – nicht für eine fehlende oder unkorrekte Qualifikation des Vermittelten, eine falsche Identität oder Unrichtigkeit der vom Vermittelten übermittelten Informationen.

§12 Schweigepflicht
12.1. Der Auftraggeber ist angehalten, Umfang und Details der Schweigepflicht durch eine Schweigepflichterklärung mit dem vermittelten Vermittelten zu vereinbaren.

§13 Qualitätsmanagementsystem
13.1. Der Auftraggeber verpflichtet sich, am Qualitätsmanagementsystem des OP-Rufdienstes mitzuwirken (Meldung von besonderen Vorkommnissen). Die durch das Qualitätsmanagementsystem des OP-Rufdienstes entstehenden Veränderungen kommen dem Auftraggeber in Form einer höheren Qualität und Zuverlässigkeit der Vermittlung zugute.

§14 Vertragsbeendigung zwischen Auftraggeber und OP-Rufdienst
14.1. Das Vertragsverhältnis kann von beiden Seiten mit einer Frist von einer Woche zum Monatsende gekündigt werden. Rechte und Pflichten aus bereits erfolgten Vermittlungen bleiben davon unberührt.
14.2. Jede Partei kann das Vertragsverhältnis im Falle des Vorliegens eines wichtigen Grundes fristlos kündigen. 

§15 Datenschutzbestimmung
15.1. Die Vertragspartner erklären sich mit der elektronischen Erhebung, Verarbeitung und Speicherung der von ihnen angegebenen Daten durch den OP-Rufdienst einverstanden. Dies beinhaltet ebenfalls die Weitergabe der Daten an Auftraggeber bzw. Vertragspartner des OP-Rufdienstes, welche an einer unmittelbaren oder möglichen Vermittlung der Vermittelten beteiligt sind sowie im Rahmen von Anzeige- oder Offenlegungspflichten des OP-Rufdienstes.
15.2. Die übermittelten Daten werden auf Verlangen nach Beendigung des Vertragsverhältnisses unverzüglich gelöscht bzw. vernichtet.

§16 Anwendbares Recht, Gerichtsstand
16.1. Für die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen dem OP-Rufdienst und dem Auftraggeber gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
16.2. Im Falle von Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis sind ausschließlich die Gerichte in Hamburg zuständig.

§17 Schlussbestimmung, Salvatorische Klausel
17.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ab dem 20. Oktober 2018.
17.2. Durch die Unterzeichnung des Vertrages „Rahmenbedingungen der Vermittlung“ bestätigt der Auftraggeber, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen und verstanden zu haben sowie mit diesen einverstanden zu sein.
17.3. Änderungen und Ergänzungen der zwischen dem OP-Rufdienst und dessen Vertragspartnern getroffenen Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
17.4. Sollte eine der Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An der Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt – soweit gesetzlich zulässig – eine solche wirksame und durchführbare Regelung als vereinbart, die das mit der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung verfolgte wirtschaftliche Ziel bestmöglich erreicht und dabei rechtswirksam und durchführbar ist. Entsprechendes gilt, sofern und soweit sich in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Lücke ergibt.

– Für Auftraggeber – Stand 20.08.2021